Hausarzt-Verträge

Die meisten großen Krankenkassen bieten seit längerer Zeit so genannte »Hausarztverträge« an. Hierbei verpflichten sich Patient und Arzt, medizinische Probleme gemeinsam zu klären. Überweisungen zum Facharzt werden dann durch den Hausarzt mit dem Patienten gemeinsam festgelegt und veranlasst. Der Patient soll deswegen mit seinen Beschwerden zuerst zum Hausarzt gehen, der aufgrund seiner Fachkenntnis die Entscheidung über eine eventuell notwendige erweiterte Diagnostik oder Therapie beim Facharzt vornimmt, so dass bei unklaren Beschwerdebildern der Patient der Sorge enthoben wird, selbst entscheiden zu müssen, in welchen Fachbereich die Erkrankung gehört.

Dies ist oft bei diffusen Beschwerden sehr schwer und sollte vom Hausarzt, der den Patienten am längsten und genauesten kennt, gemeinsam mit dem Patienten entschieden werden. Wenn die Behandlung vom  Hausarzt selbst komplett diagnostiziert und therapiert werden kann, bleibt der Patient natürlich in der hausärztlichen Betreuung. Auf diese Weise werden unnötige Doppeluntersuchungen oder belastende Untersuchungen für den Patienten vermieden. Dasselbe gilt für eine vom Patienten gewählte vertraute Apotheke, da durch die Registrierung aller Medikamente vermieden wird, dass Medikamente eingenommen werden, die nicht zueinander passen oder sich gegenseitig negativ beeinflussen können. Wenn in verschiedenen Apotheken durch verschiedene Ärzte verschiedene Rezepte eingelöst werden, ist dieser für den Patienten außerordentlich hilfreicher Überblick über die eingenommen Medikamente nicht möglich.

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